Unsere AGBs
1.
Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten
neben dem im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten
besonderen Bedingung die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind ungültig.
2.
Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Geschäftsvereinbarungen
bedürfen zur Rechtsgültigkeit schriftlicher Bestätigung.
3.
Für zum Export gekaufte Artikel übernimmt der Käufer Gewähr für den
Versand in das Zollausland und die Verwendung im Zollausland. Er
hat auf unseren Wunsch den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
4.
Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer
Wahl.
5.
Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Das Bruchrisiko während des Transports trägt der Empfänger.
6.
Mitteilungen über Lieferzeiten, die nicht ausdrücklich vereinbart sind,
gelten nicht als vertragliche Zusicherung. Spezifikationen und Abrufe
sind durch den Besteller rechtzeitig vorzunehmen, so dass die zur
Ausfertigung und Lieferung nötige Zeit bis zum Endabnahmetermin
zur Verfügung steht.
7.
Werkzeuge sind unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Anschaffungskosten
ganz oder teilweise übernommen hat.
8.
Der Käufer haftet dafür, dass die von ihm aufgrund eigener Vorschriften
für Formen, Größen und Gewichte erteilte Bestellung nicht in Schutzrecht
Dritter eingreift und für alle Schäden, Kosten usw. die in diesem
Fällen durch etwaige Verletzungen und Rechte Dritter bestehen.
9.
Ereignisse höherer Gewalt oder technischen Ursprungs, welche die
Produktion wesentlich einschränken, geben uns das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des
Bestellers wegen Lieferungsverzugs ausgeschlossen.
10.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware erfolgt sind.
Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Abnahme der
Ware. Beanstandete Ware ist an uns einzusenden. Es liegt in unserem
Ermessen, ob Umtausch oder Gutschrift erfolgt.
11.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer
vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne
Rückfrist und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die Herausgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen.
Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers
abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
11.2
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zu Sicherheit übereignen. Er ist
verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf
Kredit zu sichern. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf der
Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen
bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Abtretung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Ist dies nicht der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
11.3
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht
uns gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verarbeitung.
11.4
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der unter
Eigentumsvorbehalt verkauften Ware die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt.
12.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind wir ohne Mahnung
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen,
mindestens aber in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungen
innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, falls
nicht anders vereinbart, 2% Skonto unter der Voraussetzung, dass
der Käufer nicht mit der Begleichung von Forderungen im Verzug ist.
13.
Zahlungsverzug und sonstige Vertragsverletzungen geben uns nach
Ablauf einer angemessenen Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind
bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, unter vorheriger Ankündigung
das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen
auszuüben oder Vorauszahlung zu verlangen.
14.
Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung gilt Guntersblum / Rhh, als Gerichtsstand
gilt Mettmann als vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
INTERDECUS Freudenberg GmbH
Alsheimer Str. 47
67583 Guntersblum / Rhh.
T +49.0.6249.9429874
F +49.0.6249.9429875
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