Unsere AGBs

1.

Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten

neben dem im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten

besonderen Bedingung die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind ungültig.

2.

Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Geschäftsvereinbarungen

bedürfen zur Rechtsgültigkeit schriftlicher Bestätigung.

3.

Für zum Export gekaufte Artikel übernimmt der Käufer Gewähr für den

Versand in das Zollausland und die Verwendung im Zollausland. Er

hat auf unseren Wunsch den entsprechenden Nachweis zu erbringen.

4.

Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer

Wahl.

5.

Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Das Bruchrisiko während des Transports trägt der Empfänger.

6.

Mitteilungen über Lieferzeiten, die nicht ausdrücklich vereinbart sind,

gelten nicht als vertragliche Zusicherung. Spezifikationen und Abrufe

sind durch den Besteller rechtzeitig vorzunehmen, so dass die zur

Ausfertigung und Lieferung nötige Zeit bis zum Endabnahmetermin

zur Verfügung steht.

7.

Werkzeuge sind unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Anschaffungskosten

ganz oder teilweise übernommen hat.

8.

Der Käufer haftet dafür, dass die von ihm aufgrund eigener Vorschriften

für Formen, Größen und Gewichte erteilte Bestellung nicht in Schutzrecht

Dritter eingreift und für alle Schäden, Kosten usw. die in diesem

Fällen durch etwaige Verletzungen und Rechte Dritter bestehen.

9.

Ereignisse höherer Gewalt oder technischen Ursprungs, welche die

Produktion wesentlich einschränken, geben uns das Recht, vom Vertrag

zurückzutreten. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des

Bestellers wegen Lieferungsverzugs ausgeschlossen.

10.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens

innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware erfolgt sind.

Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Abnahme der

Ware. Beanstandete Ware ist an uns einzusenden. Es liegt in unserem

Ermessen, ob Umtausch oder Gutschrift erfolgt.

11.1

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung

aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer

vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne

Rückfrist und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die Herausgabe

der Vorbehaltsware zu verlangen.

Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung

befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers

abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

11.2

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang

zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der

Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die

Vorbehaltsware weder verpfänden noch zu Sicherheit übereignen. Er ist

verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf

Kredit zu sichern. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf der

Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir

nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen

bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,

die Abtretung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir

verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange

der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Ist dies nicht der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer

uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,

alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen

Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

11.3

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der

Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht

uns gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum

an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes

der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum

Zeitpunkt der Verarbeitung.

11.4

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden

Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der unter

Eigentumsvorbehalt verkauften Ware die zu sichernden Forderungen

um mehr als 20% übersteigt.

12.

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum

ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind wir ohne Mahnung

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen,

mindestens aber in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz

der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Der Käufer ist jedoch

berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs

kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungen

innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, falls

nicht anders vereinbart, 2% Skonto unter der Voraussetzung, dass

der Käufer nicht mit der Begleichung von Forderungen im Verzug ist.

13.

Zahlungsverzug und sonstige Vertragsverletzungen geben uns nach

Ablauf einer angemessenen Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten

oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind

bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, unter vorheriger Ankündigung

das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen

auszuüben oder Vorauszahlung zu verlangen.

14.

Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung gilt Guntersblum / Rhh, als Gerichtsstand

gilt Mettmann als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

INTERDECUS Freudenberg GmbH

Alsheimer Str. 47

67583 Guntersblum / Rhh.

T +49.0.6249.9429874

F +49.0.6249.9429875

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